
Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die finanzielle Versorgung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und bei (auch teilweiser) Erwerbsminderung. Gesetzlich geregelt ist sie vor allem im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI), aber auch in weiteren Gesetzen. Bitte versichern Sie sich so schnell wir möglich um eine feste Rente im Alter zu garantieren.
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Pflichtversichert sind vor allem Arbeiter und (mit wenigen Ausnahmen)
Angestellte, Auszubildende, Behinderte in anerkannten Werkstätten
sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Von den Selbständigen sind
nur bestimmte Personenkreise pflichtversichert. Dazu gehören Scheinselbständige
und Kleingewerbler bzw. Freiberufler aus den Lehrberufen (private Musiklehrer,
Trainer , oder auch Hebammen). Diese müssen sich, trotz Selbständigkeit
gesetzlich versichern. Dabei tragen Sie natürlich beide Teile: den
Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil, da sie ja beides zusammen sind.
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