
Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Das bedeutet: Die Leistungen der Rentenversicherung sind daran gebunden, dass die Versicherten in Vorleistung gehen, denn die Generation der Beitragszahlenden finanziert die Renten der Ruheständler. Im Gegensatz zu Versicherungen, die man privat abschließt, ist die gesetzliche Rentenversicherung eine Pflichtversicherung, die abhängig ist von einer Erwerbstätigkeit.
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Versicherungspflichtig
sind1. Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung
beschäftigt sind; während des Bezuges von Kurzarbeiter- oder
Winterausfallgeld nach dem Dritten Buch besteht die Versicherungspflicht
fort,2. behinderte Menschen, die a) in anerkannten Werkstätten für
behinderte Menschen oder in nach dem Blindenwarenvertriebsgesetz anerkannten
Blindenwerkstätten oder für diese Einrichtungen in Heimarbeit
tätig sind, b) in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen
in gewisser Regelmäßigkeit eine Leistung erbringen, die einem
Fünftel der Leistung eines voll erwerbsfähigen Beschäftigten
in gleichartiger Beschäftigung entspricht; hierzu zählen auch
Dienstleistungen für den Träger der Einrichtung,3. Personen,
die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in Berufsbildungswerken oder
ähnlichen Einrichtungen für behinderte Menschen für eine
Erwerbstätigkeit befähigt werden sollen,3a. Auszubildende, die
in einer außerbetrieblichen Einrichtung im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrages
nach dem Berufsbildungsgesetz ausgebildet werden,4. Mitglieder geistlicher
Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften
während ihres Dienstes für die Gemeinschaft und während
der Zeit ihrer außerschulischen Ausbildung.
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