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Die gesetzliche Rentenversicherung sichert die finanzielle Versorgung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben und bei (auch teilweiser) Erwerbsminderung. Gesetzlich geregelt ist sie vor allem im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VI), aber auch in weiteren Gesetzen. Bitte versichern Sie sich so schnell wir möglich um eine feste Rente im Alter zu garantieren.

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Gesetzliche Rentenversicherung

Themen zur Altersvorsorge

 

Pflichtversichert sind vor allem Arbeiter und (mit wenigen Ausnahmen) Angestellte, Auszubildende, Behinderte in anerkannten Werkstätten sowie Wehr- und Zivildienstleistende. Von den Selbständigen sind nur bestimmte Personenkreise pflichtversichert. Dazu gehören Scheinselbständige und Kleingewerbler bzw. Freiberufler aus den Lehrberufen (private Musiklehrer, Trainer , oder auch Hebammen). Diese müssen sich, trotz Selbständigkeit gesetzlich versichern. Dabei tragen Sie natürlich beide Teile: den Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil, da sie ja beides zusammen sind.
Die private Rentenversicherung sichert die finanzielle Versorgung nach Ablauf der Laufzeit der Rentenversicherung. Die Laufzeiten sind in beliebigen Längen möglich, müssen aber zur Erhaltung der steuerfreiheit der Einmalauszahlung mindestens 12 Jahre laufen.
Im Allgemeinen hat der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Laufzeit der Rentenversicherung die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente, mit mindestens 10 Jahren Rentengarantie für den Todesfall des Versicherten, und einer Einmalauszahlung der aufgelaufenen Beiträge und Überschussbeteiligungen.

 

 

 

 

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